Es war der erwartete "Showdown" eines jahrzehntelang andauernden Verfahrens. Im Dezember 2008 hatten der BUND NRW und Stephan Pütz aus Erkelenz-Immerath schließlich die Verfassungsbeschwerden eingereicht. Zuvor waren alle Klagen im verwaltungsrechtlichen Instanzenweg abgeschmettert worden.
Darf Bergrecht weiterhin Grundrecht brechen? Gibt es ein grundgesetzlich garantiertes "Recht auf Heimat", das vor einer Vertreibung für den Tagebau schützt? Gibt es ein die Zwangsenteignung rechtfertigendes Allgemeinwohl? Diese und weitere verfassungsrechtlich relevanten Fragen versucht das Gericht zu klären.
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